Pres­se­mel­dungen, Bild­ma­te­rial, Logos

Pres­se­mel­dungen

Bild­ma­te­rial

ACHTUNG: Folgende Hinweise zu den Bild­rechten sind zu beachten!

Eine kosten­freie Nutzung des Mate­rials ist ausschließ­lich zulässig zu Zwecken der Werbung und Öffent­lich­keits­ar­beit für den 63. Hessentag in Fulda 2026 z. B.:

  • Gestal­tung konkreter touris­ti­scher Ange­bote in allen Medien
  • Gestal­tung redak­tio­neller Beiträge in allen Medien

Bei Nutzung des Bild­ma­te­rials ist die Nennung der jewei­ligen Copy­right-Angabe verbind­lich.

  • Das zu nennende Copy­right befindet sich jeweils im Beschrei­bungs­text des Bildes.
  • Die Nennung ist in unmit­tel­barer Nähe des Bildes zu plat­zieren. Die eindeu­tige Zuord­nung muss gewähr­leistet sein.
  • Bei Nutzung auf Social-Media-Platt­formen ist der Bild­nach­weis im Foto selbst einzu­binden, damit er beim Teilen des Fotos/Bildes sichtbar bleibt.

Nicht gestattet sind:

  • Eine Nutzung für kommer­zi­elle Zwecke
  • Eine Verwen­dung für partei­po­li­ti­sche und reli­giöse Anlässe und Publikationen
  • Die Archi­vie­rung und Weiter­gabe an Dritte
  • Die Nutzung der Bilder ohne Quellenangabe

Wende dich bei Fragen bitte an info.hessentag@fulda.de.

Logo

ACHTUNG: Nutzungs­be­din­gungen Logo Hessentag Fulda beachten!

Die Stadt Fulda ist urhe­ber­recht­lich Rechts­in­ha­berin des Logos „Hessentag Fulda“. Im Rahmen des Hessen­tages stellt die Stadt Fulda unter den nach­ste­henden Voraus­set­zungen die Verwen­dung des Logos Dritten unent­gelt­lich zur Verfügung:

  1. Berech­tigte:
    Das Logo „Hessentag Fulda“ kann ausschließ­lich im Zusam­men­hang mit dem Hessentag 2026 verwendet werden von:
    • Orga­ni­sa­tionen, Frak­tionen des Hess. Land­tages, Behörden, Vereinen und Unter­nehmen aus Hessen zum Bewerben von Veran­stal­tungen, Dienst­leis­tungen oder Produkten
    • Pres­se­or­ganen für die Bericht­erstat­tung zum Hessentag 2026

Eine Verwen­dung für partei­po­li­ti­sche Veran­stal­tungen oder Publi­ka­tionen ist nicht gestattet bzw. bedarf der schrift­li­chen Genehmigung.

  1. Antrag­stel­lung:
    Die Verwen­dung des Logos, insbe­son­dere auf Produkten, Flyern, Werbe­bro­schüren, Plakaten etc., mit Ausnahme der Pres­se­be­richt­erstat­tung, bedarf der schrift­li­chen Geneh­mi­gung der Stadt Fulda (Ansprech­partner s.u.). Der Antrag auf Verwen­dung des Logos ist schrift­lich mit Über­sen­dung eines Ansichts­exem­plars bzw. kurzer Beschrei­bung von Zweck, Aussehen und Auflage des Produktes an die Stadt Fulda, Pres­se­stelle, Stadt­schloss zu stellen.
  2. Verwen­dung des Logos
    Das Logo darf nicht verzerrt, gedreht, geneigt, gespie­gelt oder ander­weitig in seinem Erschei­nungs­bild verän­dert werden. Die fest­ge­legten Farb­an­wen­dungen und Schrift­typen dürfen nicht verän­dert werden. Das Logo darf nur vor einfar­bigen Hinter­gründen erscheinen, vor denen sich die Elemente des Logos deut­lich abheben. Es muss frei­ste­hend verwendet werden und darf nicht mit einem anderen Merkmal kombi­niert oder von diesem über­la­gert werden. Durch die Verwen­dung des Logos dürfen die berech­tigten Inter­essen der Stadt Fulda nicht beein­träch­tigt werden. Die Verwen­dung des Logos darf nicht auf Produkten, Flyern, Werbe­pla­kate etc. erfolgen, die nicht der inhalt­li­chen Ausrich­tung des Hessen­tages entsprechen.
  3. Erlaub­nis­er­tei­lung und Nach­weis über die Logoverwendung
    Die Erlaubnis zur Verwen­dung des Logos erfolgt in Schrift­form durch die Stadt Fulda und kann jeder­zeit wider­rufen werden, wenn:
  • die Erlaubnis durch unrich­tige Angaben erwirkt worden ist,
  • die an die Erlaubnis geknüpften Bedin­gungen nicht erfüllt werden.

Das Recht zur Verwen­dung des Logos kann durch den Antrag­steller nicht auf Dritte über­tragen werden. Die Ertei­lung der Erlaubnis und Verwen­dung des Logos erfolgt unent­gelt­lich. Auf die Ertei­lung der Erlaubnis zur Logo­ver­wen­dung besteht kein Rechts­an­spruch. Als Nach­weis über die ordnungs­ge­mäße Logo­ver­wen­dung wird um die Über­sen­dung eines Exem­plars an die Stadt Fulda (Ansprech­partner s.u.) gebeten.

Die Stadt Fulda behält sich das Recht vor, die Verwen­dung des Logos zu über­prüfen. Mängel in der Verwen­dung des Logos sind bei ange­mes­sener Forde­rung zu beheben.

Fragen zur Verwen­dung des Logos und Nach­weis über die Verwendung:
Magis­trat der Stadt Fulda
Pressestelle
Frau Monika Kowoll-Ferger
Schloss­straße 1 · 36037 Fulda · Telefon: + 49 (661) 102-1008
E-Mail: pressestelle@fulda.de · Web: www.fulda.de

Fulda – Im Osten von Hessen, im Herzen von Deutschland

Anreise & Parken

Mit 135 ICE-Stopps pro Tag und zahl­rei­chen Regio­nalzug-Verbin­dungen ist Fulda einer der am besten ange­bunden Bahn­höfe Deutsch­lands. Die beiden Busbahn­höfe bilden ein engma­schiges Netz und die besten Voraus­set­zungen zur bequemen Anreise mit dem Öffent­li­chen Nahverkehr.

Dank der zentralen Lage erreichst du Fulda auch optimal über die Auto­bahnen A7 und A66. Vor Ort findest du viele Parkmöglichkeiten.

Wir sind gerne deine Gast­geber und freuen uns auf dich!

Über­nachten

Unsere Hote­liers und Gastro­nomen freuen sich, die Besu­cher des Hessen­tags 2026 in ihren Häusern begrüßen zu dürfen.

Unsere Tourist-Infor­ma­tion hilft Teil­neh­menden mit Hotel­kon­tin­genten gerne weiter.